Wahlvorschläge-Kandidieren als Vertrauensperson und stellvertr. in einem (Wahlen)

hackenberger, Tuesday, 21.09.2010, 15:45 (vor 4987 Tagen) @ Juras

Hallo Juras,

» 2.ich bin mitglied im wahlvorstand,der vorsitzende hat mir jetzt
» angedroht
» meinen wahvorschlag mit einem entsprechenden vermerk nicht anzunehmen.
» und mich mit einer nachfrist nochmals die 11 Unterstützungsunterschriften
» einen neuen Wahlvorschlag einzureichen.
» Ferner wurde ich von diesem bedroht,und mit den Worten beleidigt Wie,"
» Du Sau-Du Dreckschwein" und hat mich aus dem Wahlamt (Büro geworfen).
» Was kann man in solch einem doch ungewöhnlichen fall tun.
» Ist der Vorsitzende des Wahlvorstands übrhaupt berechtigt ohne den
» gesamten
» Wahlvorstand so zu handeln und sich so zu benehmen.
» Überlege mir gegen diesen Anzeige zu erstatten.
Also, der Vorsitzende des WV ist auch nur einer von 3. Mitgliedern des WV. Weiter es erfolgen auch dort Mehrheitsbeschlüsse und alles ist zu protokollieren. Letztlich hat KEINER das Recht andere zu beleidigen. Beleidigungen sind eine Straftat und könnten letztlich neben rechtlichen Folgen der Strafermittlungsbehörden auch den Job kosten. Man kann sich auch sofern man beleidigt wird an den BR mit der Bitte um Unterstützung wenden § 85 BetrVG. Das Ganze kann arbeitsrechtlich als Störung des Betriebsfriedens angesehen und gewertet werden, mit allen dann möglichen Folgen.

Dein Profil ist leider unvollständig, so dass ich nicht weiter, somit nicht optimal antworten kann.


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