Wahlvorschläge-Kandidieren als Vertrauensperson und stellvertr. in einem (Wahlen)

traute, Saturday, 23.09.2006, 19:38 (vor 6446 Tagen) @ Juras

» Juras
» Hallo,
» kann mir jemand die Frage beantworten,ist es laut wahlordnung möglich auf
» einem wahlvorschlag als vertrauensperson und als stellvertreter
» vorgeschlagen
» werden oder muss ich 2 wahlvorschläge einreichen.

ja, es sind 2 wahlvorschläge notwendig. du kannst formulare benutzen, aber auch formlos unterschriften sammeln.

» die wahlvorschläge (formulare) sind in Hessen etwas anders gestaltet.
»
» 2.ich bin mitglied im wahlvorstand,der vorsitzende hat mir jetzt
» angedroht
» meinen wahvorschlag mit einem entsprechenden vermerk nicht anzunehmen.
» und mich mit einer nachfrist nochmals die 11 Unterstützungsunterschriften
» einen neuen Wahlvorschlag einzureichen.
» Ferner wurde ich von diesem bedroht,und mit den Worten beleidigt Wie,"
» Du Sau-Du Dreckschwein" und hat mich aus dem Wahlamt (Büro geworfen).

ich würde eine dienstbeschwerde machen. (mir ist etwas ähnliches passiert)beleidigen lassen muß sich niemand.

alles andere wurde schon gesagt.

gruß, traute


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