Wahlvorschläge: Gleichzeitige Kanditatur als SBV und als Stellvertreter (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 07.10.2006, 11:54 (vor 6432 Tagen) @ Hartmut

Hallo Hartmut,

» Dürfen die gleichen Personen, die seinen ersten Wahlvorschlag als
» Vertrauensperson unterschreiben, auch seinen zweiten Wahlvorschlag
» unterschreiben

JA

» Oder anders gefragt: Darf der schwerbehinderte Bewerber seine beiden
» getrennten Wahlvorschläge als Vertrauensperson und als Stellvertreter
» unterschreiben
JA

» „nur auf einem Wahlvorschlag“ zählt>
Dies ist so gemeint:
Wenn z.B. 3 Kandidaten für das Amt der SchwbV kandidieren, dann kann man nur auf einem seine Stützunterschrift leisten.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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