Wahlvorschläge: Gleichzeitige Kanditatur als SBV und als Stellvertreter (Wahlen)

Hartmut, Saturday, 07.10.2006, 11:49 (vor 6432 Tagen) @ Wolfgang E.

Ein schwerbehinderter Wahlbewerber möchte nicht nur als Vertrauensperson kandidieren, sondern gleichzeitig auch als stellvertretendes Mitglied der Schwerbehindertenvertretung kandidieren auf zwei verschiedenen Wahlvorschlägen (§ 6 Abs. 3 Satz 1 SchwbVWO).

1.
Dürfen die gleichen Personen, die seinen ersten Wahlvorschlag als Vertrauensperson unterschreiben, auch seinen zweiten Wahlvorschlag unterschreiben für die weitere Kandidatur als Stellvertreter, oder müssen die Stützunterschriften seines zweiten Wahlvorschlags von anderen Wahlberechtigten stammen>

2.
Oder anders gefragt: Darf der schwerbehinderte Bewerber seine beiden getrennten Wahlvorschläge als Vertrauensperson und als Stellvertreter unterschreiben oder nur einen seiner beiden Wahlvorschläge nach dem Wortlaut des § 6 Abs. 4 SchwbVWO, wonach die Unterschrift eines Wahlberechtigten „nur auf einem Wahlvorschlag“ zählt>


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