Wahlvorschläge-Kandidieren als Vertrauensperson und stellvertr. in einem (Wahlen)

Juras, Saturday, 23.09.2006, 12:18 (vor 6446 Tagen)

Juras
Hallo,
kann mir jemand die Frage beantworten,ist es laut wahlordnung möglich auf einem wahlvorschlag als vertrauensperson und als stellvertreter vorgeschlagen
werden oder muss ich 2 wahlvorschläge einreichen.
die wahlvorschläge (formulare) sind in Hessen etwas anders gestaltet.

2.ich bin mitglied im wahlvorstand,der vorsitzende hat mir jetzt angedroht
meinen wahvorschlag mit einem entsprechenden vermerk nicht anzunehmen.
und mich mit einer nachfrist nochmals die 11 Unterstützungsunterschriften einen neuen Wahlvorschlag einzureichen.
Ferner wurde ich von diesem bedroht,und mit den Worten beleidigt Wie,"
Du Sau-Du Dreckschwein" und hat mich aus dem Wahlamt (Büro geworfen).
Was kann man in solch einem doch ungewöhnlichen fall tun.
Ist der Vorsitzende des Wahlvorstands übrhaupt berechtigt ohne den gesamten
Wahlvorstand so zu handeln und sich so zu benehmen.
Überlege mir gegen diesen Anzeige zu erstatten.

Vielen Dank fürs lesen,und wer kann mir da einen Tipp geben.

Klaus-D.Eckardt


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