Antrag bei Alkoholkrankheit und bereits bestehender Behinderung (Antragstellung / Widerspruch)

Simone Hofmann, Tuesday, 28.09.2010, 10:04 (vor 5866 Tagen)

Hallo zusammen!

Ich hatte gestern ein Gespräch bei dem es mit einem Schwb-Mitarbeiter um einen Neuantrag zur Gleichstellung ging und plötzlich nahm das Gespräch eine ganz andere Richtung an.

Kurze Situationsbeschreibung:
Mein Kollege hat 1997 einen GdB von 30% aufgrund entzündlich-rheumatischer Erkrankung der Wirbelsäule zugesprochen bekommen und darauf hin auch eine Gleichstellung die bis 31.12.2010 läuft.

Nun läuft die Gleichstellung aus und wir wollten einen neuen Antrag stellen.
Wir hatten im Vorferld auch mal über einen verschlechterungsantrag gesprochen, wollten aber jetzt erst mal die Gleichstellung neu beantragen und uns dann an den Verschlechterungsantrag machen.

Jetzt hat mir der Kollege gestern im Vertrauen gesagt, dass er seit 8 Monaten eine Therapie wegen Alkoholkrankheit durchführt und diese noch weitere 10 Monate läuft.

Meine Fragen:

Zur Gleichstellung:
Müssen wir jetzt einen komplett neuen Antrag stellen wenn die Befristung ausläuft oder gibt es einen anderen Weg, da sich am Arbeitsplatz, der Arbeitsplatzsituation und den Aufgaben seit 1997 eigentlich rein gar nichts verändert hat!>

Zum Antrag GdB:
Hat ein neuen Antrag Aussicht darauf einen höheren GdB zu erreichen wenn die Alkoholkrankheit zusätzlich hinzugekommen ist>
Müssen wir einen neuen Antrag stellen oder einen Verschlechterungsantrag>
Sollte ich das Integrationsamt oder den IFD mit einschalten (sofern der Koll. das möchte).

Möchte den Kollegen bei diesem doch sehr brisanten Thema nicht falsch beraten. Die ganze Geschichte hat mich gestern schon sehr mitgenommen und ich bin jetzt im Moment noch zu sehr durch den Wind um wirklich klar denken zu können.

Für Eure Bemühungen schon mal vielen Dank im Voraus!


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