Antrag bei Alkoholkrankheit und bereits bestehender Behinderung (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Tuesday, 28.09.2010, 13:45 (vor 4981 Tagen) @ Simone Hofmann

Hallo Simone,

betreffend Gleichstellung lese doch bitte einmal den Beitrag [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=11146#p11147]hier[/link]!

Alkoholkrankheiten bzw. die Folgen hieraus werden i.d.R. erst nach Abschluss einer Entzugsmaßnahme beachtet/ bewertet. Denn erst dann kann man ja abschließend feststellen sind gesundheitliche Einschränkungen gegeben, da man ja von einer Heilung/Besserung bei solchen Maßnahmen ausgeht.

Sich bei solchen Themen/ Fragen mit dem IA/IfD in Verbindung zu setzen kann nie falsch sein. Aber, entweder neutral oder nach vorheriger Absprache mit dem Betroffenen.

Also, betreffend der Fragen zur Gleichstellung setze dich doch einfach mit dem zuständigen SB der Agentur für Arbeit in Verbindung, dieser berät dann gerne.

Ob letztlich ein höherer GdB herauskommt, kann nur das Versorgungsamt nach Aktenkenntnis sagen.

Du kannst auch parallel einen Antrag auf Neufestsetzung oder auch einen Antrag auf Anerkennung bisher nicht anerkannter gesundheitlichen Einschränkungen stellen. Auch hier ggf. vorher einfach einmal ein Gespräch mit dem zuständigen SB des VA.

Solche persönliche Gerspäche mit den für den Betrieb zuständigen SB der jeweils zuständigen Ämter rate ich allen SchwbV. Denn wenn man sich einmal persönlich kennengelernt hat, kann man auch später telefonisch sich besser austauschen.


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