Antrag bei Alkoholkrankheit und bereits bestehender Behinderung (Antragstellung / Widerspruch)

Simone Hofmann, Friday, 01.10.2010, 11:00 (vor 4977 Tagen) @ albarracin

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» Hallo Bernhard, Hallo albarracin!
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Hallo Bernhard, Hallo albarracin!

Vielen Dank erst mal für die zahlreichen Infos!

Zu wissen, dass die Alkoholkrankheit schon während der Erkrankung (wenn eine entsprechend ärztliche Diagnose vorliegt) schon anerkannt werden kann ist für meinen Fall sehr hilfreich! Vielen Dank hierfür - wir werden uns schnellstmöglich an den Verschlechterungsantrag machen, denn die ärztliche Diagnose liegt vor und der Kollege befindet sich schon seit 8 Monaten in Therapie (derzeit noch ambulant).

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Zum Gleichstellungsantrag:

Im damaligen Anschreiben zur Gleichstellung steht folgendes:

Auf Antrag ...... blablabla.... werden sie gem. § 2 des Gesetzes zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter (SchwbG) einem Schwerbehinderten gleichgestellt.

Die Gleichstellung wird befristet bis 31.12.2010.

Begründung:
Die Gleichstellung ist zur Erhaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes notwendig.

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Inwieweit seht ihr hier Möglichkeiten die Gleichstellung ohne neuen Antrag zu unbefristet zu erhalten>


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