Antrag bei Alkoholkrankheit und bereits bestehender Behinderung (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Friday, 01.10.2010, 11:14 (vor 4979 Tagen) @ Simone Hofmann

Hallo Simone,

es bedarf ja erst einmal keiner Gleichstellung mehr, da ja erst einmal ein GdB von mind. 50 zuerkannt werden müsste.

Sofern die Arbeitsverwahltung erkennt, dass ein GdB von 50 zuerkannt wird/ werden müsste wird sie auch, weil dann kein Bedarf und bei GdB 50 auch kein Rechtsanspruch besteht einen Antrag auf Gleichstellung mit diesen Hinweisen ablehnen.

Wichtig wäre halt zu sehen, gibt es Heilungsbewähung> Wenn ja dann einen Merker setzen auf 1/4 Jahr vor Ablauf um dann ggf. rechtzeitig weiters zu unternehmen.


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