Bewerbung sb arbeitsloser Bewerber (Allgemeines)

Andrea W, Wednesday, 04.05.2005, 11:04 (vor 6944 Tagen)

Hallo liebe Kollegen,
weiß jemand, ob ein Entschädigungsrecht wegen Diskriminierung für nicht berücksichtigte Arbeitnehmer bereits besteht, auch wenn diese nicht zum Bewerbungsgespräch geladen wurden. Sachstand: Es wurde eine nicht sb Bewerberin zur Einstellung vorgeschlagen. Die SBV wurde weder über Eingang der Bewerbung informiert,noch liegt eine Begründung des Arbeitgebers vor, warum er die sb Bewerberin nicht einmal zum Bewerbungsgespräch geladen hat (Oberschenkelamp.)und somit ablehnt. Laut Aktenlage wäre sogar die sb Bewerberin gegenüber der nicht sb Bewerberin fachlich besser geeignet. Die SBV hat durch Zufall von der Bewerbung Kenntnis erhalten. Es handelt sich um einen Büroarbeitsplatz, so dass eine behinderungsbedingte Ablehnung aufgrund der Anforderungen am Arbeitsplatz nicht vorliegen kann. Die Bewerberin hält auch weiterhin ihre Bewerbung aufrecht. Kurzfristige dringliche Nachfragen bei der Agentur für ARbeit haben ergeben, dass für die Betroffene ein Lohnkostenzuschuss in Höhe von 50% für 6 Monate bezahlt werden würde.
§§ 81 und 156 SGB IX sind mir geläufig, und werde die auch in meiner Stellungnahme entsprechend formulrieren. Hat vielleicht jemand noch ein paar ARgumentationshilfen parat> Über eine schnelle Antwort wäre ich dankbar, da wir bereits heute Nachmittag eine BR-Sitzung habe und aus Urlaubsgründen die Angelegenheit dann meinem Stellvertreter übergeben muß, der noch etwas "taufrisch" ist.
Gruß und Danke im voraus - Andrea
Gruß Andrea


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