Bewerbung sb arbeitsloser Bewerber (Allgemeines)
Wenn der Arbeitgeber nun (während des Bewerbungsverfahrens) die Bewerbungsbedingungen so zu seinen Gunsten verändert, dass er eine ihm genehme Person als neue Mitarbeiterin beschäftigt und die schwerbehinderte Bewerberin nunmehr außen vor lässt? Ist diese Vorgehensweise des Arbeitgebers vom Recht her gedeckt? Gibt es für Betriebe mit unter zehn Mitarbeiter/innen andere rechtliche Vorschriften? Wird da das Schwerbehindertengesetz ausgehebelt, gelten da die Bewerbungsbedingungen, wie die in größeren und großen Unternehmen gelten, nicht mehr?