Bewerbung sb arbeitsloser Bewerber (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 04.05.2005, 11:31 (vor 6944 Tagen) @ Andrea W

Hallo Andrea,

im öffentl. Dienst gibts es nach meinem Kenntnisstand die Verpflichtung, dass mit schwerbehinderten Bewerbern Vorstellungsgespräche geführt werden müssen. Falls Du im öffentl. Dienst arbeitest. Siehe hierzu auch § 82 Besondere Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber

Weiter wäre hier für den BR/PerR ein Ablehnungsgrund bei der Einstellung des Nichtbehinderten gegeben weil der Schwerbehinderte sogar die bessere Eignung gegeben ist.

Der AG hat gegen das SGB IX verstoßen (§§ 81 und 95), weil er die SchwbV nicht über den Eingang der Bewerbung unterrichtet hat und Dir vermulich auch nicht die Teilnahme an dem Vorstellungsgespräch des nichtbehinderten Bewerbers ermöglicht hat.

Hier ein Auszug aus dem kittner:

"Erfüllt der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nicht und ist die Schwerbehindertenvertretung oder eine in § 93 genannte Vertretung mit der beabsichtigten Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden, ist diese unter Darlegung der Gründe mit ihnen zu erörtern. Dabei wird der betroffene schwerbehinderte Mensch angehört. <<<<<<< Alle Beteiligten sind vom Arbeitgeber über die getroffene Entscheidung unter Darlegung der Gründe unverzüglich zu unterrichten."

Der schwerbehinderte Bewerber hat die Möglichkeiten welche der § 81 (Schadenersatz) bietet.

In deinem Fall ist der schwb. Bewerber vermutlich nicht geladen worden. Er könnte aber sich ja mit Dir (SchwbV) in Verbindung setzt und nach den Gründen fragen, warum er nicht genommen wurde. Auch so könnte er berechtigte Gründe erfahren welch ihm die Möglichkeiten des § 81 eröffnen.


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