Bewerbung sb arbeitsloser Bewerber (Allgemeines)

Monica99, Wednesday, 15.02.2017, 10:17 (vor 2640 Tagen) @ garda

Hallo,

ändert der AG Anforderungen in einer Stellenausschreibung, muss er auch wieder den § 81 Abs. 1 SGB IX, also Meldung/Prüfung bei der AfA ob dort geeignete arbeitssuchende Schwerbehinderte ´gemeldet sind beachten/anwenden.

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mfg Monica


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