Bewerbung sb arbeitsloser Bewerber (Allgemeines)

jens, Wednesday, 12.10.2005, 21:44 (vor 6782 Tagen) @ Andrea W

» Hallo liebe Kollegen,
» weiß jemand, ob ein Entschädigungsrecht wegen Diskriminierung für nicht
» berücksichtigte Arbeitnehmer bereits besteht, auch wenn diese nicht zum
» Bewerbungsgespräch geladen wurden. Sachstand: Es wurde eine nicht sb
» Bewerberin zur Einstellung vorgeschlagen. Die SBV wurde weder über Eingang
» der Bewerbung informiert,noch liegt eine Begründung des Arbeitgebers vor,
» warum er die sb Bewerberin nicht einmal zum Bewerbungsgespräch geladen hat
» (Oberschenkelamp.)und somit ablehnt. Laut Aktenlage wäre sogar die sb
» Bewerberin gegenüber der nicht sb Bewerberin fachlich besser geeignet. Die
» SBV hat durch Zufall von der Bewerbung Kenntnis erhalten. Es handelt sich
» um einen Büroarbeitsplatz, so dass eine behinderungsbedingte Ablehnung
» aufgrund der Anforderungen am Arbeitsplatz nicht vorliegen kann. Die
» Bewerberin hält auch weiterhin ihre Bewerbung aufrecht. Kurzfristige
» dringliche Nachfragen bei der Agentur für ARbeit haben ergeben, dass für
» die Betroffene ein Lohnkostenzuschuss in Höhe von 50% für 6 Monate bezahlt
» werden würde.
» §§ 81 und 156 SGB IX sind mir geläufig, und werde die auch in meiner
» Stellungnahme entsprechend formulrieren. Hat vielleicht jemand noch ein
» paar ARgumentationshilfen parat> Über eine schnelle Antwort wäre ich
» dankbar, da wir bereits heute Nachmittag eine BR-Sitzung habe und aus
» Urlaubsgründen die Angelegenheit dann meinem Stellvertreter übergeben muß,
» der noch etwas "taufrisch" ist.
» Gruß und Danke im voraus - Andrea
» Gruß Andrea


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