Bewerbung sb arbeitsloser Bewerber (Allgemeines)
Hallo,
Ganz grundsätzlich kann jede Stellenausschreibung jederzeit verändert und angepasst werden, selbst im öffentlichen Dienst. Da ist kaum ran zu kommen.
Das stimmt so nicht! In Betrieben mit BR/PR muss dann eine erneute Ausschreibung erfolgen!