Bewerbung sb arbeitsloser Bewerber (Allgemeines)

Heinrich, Wednesday, 15.02.2017, 09:47 (vor 2639 Tagen) @ garda

Hallo,

Ganz grundsätzlich kann jede Stellenausschreibung jederzeit verändert und angepasst werden, selbst im öffentlichen Dienst. Da ist kaum ran zu kommen.

Das stimmt so nicht! In Betrieben mit BR/PR muss dann eine erneute Ausschreibung erfolgen!


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