Bewerbung sb arbeitsloser Bewerber (Allgemeines)

jens, Wednesday, 12.10.2005, 22:08 (vor 6783 Tagen) @ Andrea W

Hallo,

ich habe schon mehrer Klagen eingereicht, weil ich Schwerbehindert bin und mir nie eine ausreichende Begründung abgegeben worden ist (Im Ablehnungsschreiben).

Eine ausreichende Begründung muss im Ablehnungsschreiben stehen, es reicht nicht aus, wenn man die Ablehnungsgründe nachschiebt. Das heißt, wenn keine ausreichende Ablehnungsgründe im Absageschreiben stehen, kann man sofort Klage einreichen.

Aber ich weise darauf hin, das man nur Klage einlegen sollte, wenn der Arbeitgeber durch die schriftliche Bewerbung des Arbeitnehmers informiert wird, das er es mit einem Schwerbehinderten Menschen zu tun hat (z.B. sollte im Bewerbungsschreiben stehen: Ich bin schwerbehindert im Sinne des Gesetzes).
Und was noch wichtig ist: Man muss die Qualifikationen, die in der Stellenausschreibungen stehen auch wirklich haben. Wenn man diese zwei Punkte berücksichtigt, hat man sehr gute Chancen auf eine Entschädigung (Bis zu 3 Monatsgehälter).

Hier noch eine Info:

Dem Arbeitgeber obliege es nach § 81 Abs. 1 S. 9 SGB IX den abelehnten schwerbehinderten Bewerber über die Ablehnungsgründe unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Wenn die Beklagte in Ihrem Ablehnungsschreiben keine Gründe genannt habe, sei eine Benachteiligung des Klägers wegen seiner Behinderung zu vermuten. Dem Arbeitgeber, der nach § 81 Abs. 2 Nr.1 Satz 3 SGB IX für Rechtfertigungsgründe die Beweislast trägt, sei es grundsätzlich verwehrt, nicht im Bewerbungsverfahren mitgeteilte Ablehnungsgründe im Gerichtsverfahren nachzuschieben.

Schau doch mal hier auf der Internetseite unter Urteile nach www.schwbv.de:-)


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