Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt (Allgemeines)
Hallo "sedov",
ja das mit den grauen Zellen ist immer mal so eine Sache 
So nun zum Thema.
Grundsätzlich kann ein Schwerbehindertenausweis NUR vom VA verlängert werden.
Entscheidend ist der Feststellungsbescheid. Dieser läuft aber nicht ab, sondern wenn dort eine Heilungsbewährung eingetragen wurde, kann der Status Schwerbehinderung wegen Ablauf der Heilungsbewährung enden/ geendet sein.
Wenn damals also eine Heilungsbewährung festgestellt wurde und diese ist abgelaufen, so erfolgt i.d.R. eine Absenkung des GdB und es wird ein Bescheid mit dem dann neune GdB erteilt. In diesen Fällen erhält der Betroffenen aber vorher stets ein Hinweis, dass man wegen ablaufen der Heilungsbewährung beabsichtigt Ihn zum xx.xx.xx zurück zu stufen. Dann liegt es am Betroffenen ggf. im Rahmen eines Widerspruches oder Neuantrag zu reagieren.
Wenn nun die Schwerbehinderung wegen ablauf der Heilungsbewährung nicht mehr gegeben ist, ist auch der Ausweis somit nicht mehr gültig, da er nur einen deklaratorischen Charakter hat.
Hier ist also einiges zu klären bevor es noch Probleme gibt. Auch weil der Schwerbehinderte verpflichtet gewesen wäre den AG über den Ablauf der Heilungsbewährung und damit den Wegfall des Status (der Zuerkennung) der Schwerbehinderung zu informieren.
Daher dringend mit dem VA zu klären was hier für ein Sachstand gegeben ist und ob es ggf. eine rückwirkende Zuerkennung eines GdB gibt.