Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 25.01.2011, 09:45 (vor 5750 Tagen) @ sedov

Hallo "sedov",

» Also liegt die Prüfung der Bescheide nicht bei mir und ich muss einen
» gültigen Ausweis so akzeptieren! Eine Prüfung, ob der Bescheid Gültigkeit
» hat und/oder der Ausweis hätte verlängert werden dürfen oder nicht, liegt
» nicht in meiner Kompetenz und Zuständigkeit als SBV.
» Ich muss lediglich dann reagieren, wenn der Ausweis ablaufen sollte.
JA! Habe ich auch nie bestreitet. Ich habe ja nur gesagt, die SchwbV "sollte" darauf achten und hinweisen. Also, Koll. deine Schwb-Ausweis läuft aus, denke daran ihn verlängern zu lassen. Oder die Heilungsbewährung lüft aus, sollten / könnten und überlegen dieses abzuwehren. Das bedeutet nicht kontrollieren usw.

Die Verantwortung liegt selbstverständlich IMMER beim Betroffenen.

Ich habe ja nur geschrieben, wie im Gesetz, die SchwbV berät und unterstützt. Hierbei nutzt sie das ihr bekannt Wissen, z.B. auch aus einer gut geführten Schwb-Kartei.

Aber, weder SchwbV nich BR/PR sind "Betriebspolizisten oder ähnliches"


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion