Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 24.01.2011, 17:19 (vor 5751 Tagen) @ sedov

Hallo sedov,

dafür hat eine SchwbV eine Schwerbehindertenkartei. Dort hat sie u.a. vermerkt:

Ausweis JA/NEIN>
Ausweis gültig bis>
Feststellungsbescheid unbefristet oder Heilungsbewährung>
Bei Heilungsbewährung, Ablauf>

Dann kann und sollte sie handeln. Also rechtzeitig vor Ablauf die Koll. ansprechen und darauf hinweisen, dass eine Verlängerung ansteht oder dass wegen Auslauf der heilungsbewährung Handlungsbedarf besteht.

Weiter sollte sie auch immer ein "Auge darauf haben", kann ggf. ein Antrag auf Feststellung neuer bisher nicht anerkannter Behinderungen oder Verschlimmerungen gestellt werden.

Kurz gesagt, man sollte seine "Schäfchen" kennen und pflegen!


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