Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt (Allgemeines)
Hallo,
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» Grundsätzlich kann ein Schwerbehindertenausweis NUR vom VA verlängert
» werden.
Nein, die Verlängerung können auch die Gemeinden vornehmen.
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» Wenn nun die Schwerbehinderung wegen ablauf der Heilungsbewährung nicht
» mehr gegeben ist, ist auch der Ausweis somit nicht mehr gültig, da er nur
» einen deklaratorischen Charakter hat.
OK, da haben meine grauen Zellen ja doch noch ein wenig funktioniert.
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» Daher dringend mit dem VA zu klären was hier für ein Sachstand gegeben ist
» und ob es ggf. eine rückwirkende Zuerkennung eines GdB gibt.
In meinem vorliegenden Fall denke ich nicht, dass es so kommt, eher im Gegenteil....
Vielen lieben Dank für deine mal wieder schnelle Antwort.
LG sedov:flower: