Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt (Allgemeines)
Hallo Pia,
der Feststellungsbescheid ist die entscheidende amtl. Unterlage zur Erlangung des Schwb-Ausweises. Dieser Bescheid beinhaltet Rechtbelehrungen welche der Betroffene bechten muss. Dazu zählt u.a. auch die Pflicht den Ausweis bei Ablauf der auf dem Feststellungsbescheid angegebenen Frist an das VA zurückzugeben. Also den Hinweis, dass eben dieser Ausweis weil er mit Einritt dieses Falles seine Gültigkeit verliert und nicht mehr eingesetzt/ genutzt werden darf.
Aber klar, auch die Behörde war hier nicht so ganz "wach". Doch die Pflichten liegen erst einmal beim Betroffenen.
Wenn dieser im Wissen, dass der Feststellungsbescheid und damit der Status "Schwerbehindert" wegen Ablauf der Frist/ der zuerkannten Heilungsbewährung nicht mehr gegeben ist und ich aber weiter mir die Leistungen wie z.B. Steuerfreibetrag oder Sonderurlaub gewähren lasse erschleiche ich diese. Denn ich wäre verpflichtet gewesen, dem AG den Wegfall des Status "Schwerbehindert" mitzuteilen und hätte auch auf dem Antrag bei Finanzamt eben nicht mehr angeben dürfen Status "Schwerbehindert" und einen Ausweis vorlegen dürfen, welche ich lt. Rechtsmittelbelehrung hätte zurückgeben müssen.
Ich darf eben nur Leistungen in Anspruch nehmen zu denen eine Rechtsgrundlage besteht.
Wichtig ist aber auch, dass alles greift erst nach endgültiger Rechtswirksamkeit der Aberkennung des Status "Schwerbehindert, also eines GdB < 50.
Das bedeutet, nach der in § 116 Abs. 1 SGB IX angegebenen Frist, mit dem Ende des dritten Kalendermonates nach dem Eintritt der Unanfechtbarkeit des Bescheides, falls mit diesem Bescheid eine Verringerung des Grades der Behinderung auf unter 50 festgestellt wird. Wenn man also alle möglich Rechtsmittel gegen den Bescheid Rechtsmittel einlegt kann dieses eine Zeit / Jahre andauern.
Wird aber dann einer Klage nicht stattgegeben und man hat so nun über Jahre Steuerfreibeträge und Zusatzurlaub erhalten auf welche keine Ansprüche mehr bestand, muss man diese Leistungen auf welche kein Rechtsanspruch bestand zurückerstatten. Auskunft meines FA, dem FA mitteilen, dass man hier in einem Rechtsverfahren ist, dieses wird dann in der Steuerakte vermerkt. Dann besteht nicht die Gefahr, dass man muss sich später vorhalten lassen muss man hätte hier versucht sich Leistungen zu erschleichen.