Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt (Allgemeines)
Hallo Bernhard,
ich habe mich auch noch einmal durchgefragt. Hier in NRW ist es tatsächlich so, dass der Ausweis 2x durch die Gemeinden verlängert werden kann:
Verlängerung der Gültigkeitsdauer
des Schwerbehindertenausweises
Rechtzeitig (circa drei Monate) vor Ablauf der Gültigkeitsdauer sollte die Verlängerung beantragt werden, wenn der Ausweis weiterhin genutzt werden soll.
Die zuständige Stelle muss die Gültigkeit des Ausweises ohne Änderungen auf
Antrag verlängern, solange der der Ausweisausstellung zugrunde liegende Feststellungsbescheid oder Rentenbescheid beziehungsweise die Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung nicht durch eine unanfechtbare neue Entscheidung geändert worden ist. Die Verlängerung erfolgt in der Regel für fünf Jahre. In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden. Zuständig ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt, wo der schwerbehinderte Mensch seinen Wohnsitz hat (nach Umzug der Kreis oder die kreisfreie Stadt, der beziehungsweise die für den neuen Wohnsitz zuständig ist).
Die Ausweisgültigkeit darf in Nordrhein-Westfalen auch von den Gemeinden für
jeweils fünf Jahre verlängert werden. Die Gemeinde darf jedoch nur für ein Jahr verlängern, wenn der letzte Geltungszeitraum weniger als fünf Jahre betrug.
Im Ausweis sind drei Felder zur Eintragung der Gültigkeitsdauer, davon zwei für Verlängerungsvermerke, vorgesehen. Ist die Gültigkeitsdauer bereits zweimal verlängert worden (also kein Verlängerungsfeld mehr frei), muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Dazu ist ein neues Lichtbild erforderlich. Die Neuausstellung kann nur von der zuständigen Stelle vorgenommen werden.
Also liegt die Prüfung der Bescheide nicht bei mir und ich muss einen gültigen Ausweis so akzeptieren! Eine Prüfung, ob der Bescheid Gültigkeit hat und/oder der Ausweis hätte verlängert werden dürfen oder nicht, liegt nicht in meiner Kompetenz und Zuständigkeit als SBV.
Ich muss lediglich dann reagieren, wenn der Ausweis ablaufen sollte.
LG sedov:flower: