Strategiefragen / Arbeitsplatzsicherung (Allgemeines)

Biggi0001 ⌂, Königswinter, Wednesday, 25.05.2005, 20:56 (vor 6912 Tagen) @ Martin

» Andererseits kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht abschätzen,
» ob meine zukünftigen Bemühungen um einen anderen Arbeitsplatz vom jetzigen
» Arbeitgeber nicht negativ aufgenommen werden. Bei einem Bewerber mit
» Behinderung wird sich ein neuer Arbeitgeber eher mal beim alten erkundigen
» wollen und dieser erhält dann damit Kenntniss von meinen Bemühungen.

Hallo Martin,
was diesen letzten Passus angeht, könnte Ihnen folgendes weiterhelfen:

Hier hilft eine „Vertraulichkeitsklausel“, mit der Sie verlangen
können, dass bei Ihrem momentanen Arbeitgeber keine Erkundigungen eingeholt werden sollen. Der Empfänger Ihrer Bewerbung ist an diese Beschränkung gebunden.

Sie können auch eine allgemeine Vertraulichkeitsklausel einfügen, die
ihm ein umfassendes Erkundigungsverbot auferlegt. Davon ist allerdings abzuraten, denn eine solche Klausel erweckt schnell den Eindruck, Sie hätten etwas „zu verbergen“. Achten Sie also darauf, dass der potenzielle Arbeitgeber nicht durch einen zu schroffen Sperrvermerk abgeschreckt wird.

Etwas eleganter ist vielleicht die „Vorbehaltsklausel“, die etwa wie folgt lauten könnte:
Ich bitte darum, die Bewerbung vertraulich zu behandeln und vor einer
Anfrage bei meinem bisherigen Arbeitgeber meine Zustimmung einzuholen.

Wenn Sie auf eine Vertraulichkeitsklausel verzichten, dann ist der neue Arbeitgeber nicht zum Stillschweigen verpflichtet. Er darf Erkundigungen bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber einholen. Wenn er das tut, muss er Sie allerdings davon unterrichten.

Einen klaren Sperrvermerk sollten Sie auf jeden Fall dann formulieren, wenn Sie Ihre Bewerbung aus einem laufenden Arbeitsverhältnis nicht direkt an das stellensuchende Unternehmen schicken, sondern an eine chiffrierte Adresse oder ein Personalberatungsunternehmen, unter Umständen ist der Auftraggeber Ihr eigener Arbeitgeber!

Liebe Grüße, Biggi0001


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