Schwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 30.01.2011, 21:11 (vor 5745 Tagen) @ ToTo

Hallo ToTo,

manchmal fällt es schon schwer, in diesem Forum gemachte Aussagen zu glauben und/oder zu akzeptieren - selbst wenn man die rheinischen Gepflogenheiten kennt.
Du bist also selber schwerbehindert und dazu noch BR und hast also von der Pflicht zur Wahl einer SBV (§ 94 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX) noch nie was gehört >
Du hast auch nur Deine BRV gefragt statt selber mal aktiv zu werden >
Deswegen weißt Du auch nicht, wieviel sbM und Gleichgestellte es in Eurem Betrieb gibt, obwohl der AG die jährliche Meldung an das Integrationsamt dem BR zur Kenntnis geben muß (§ 80 Abs. 2 SGB IX)>
Du weißt als sbM auch nichts davon, daß Du selber mal an das Integrationsamt zur Herbeiführung einer Wahl (§ 94 Abs.6 Satz 4) herantreten könntest>
Als BR-Mitglied hast Du auch noch nix von § 80 BetrVG gehört >
Und überhaupt ist Dir überhaupt nicht bewußt, daß das gesamte BR-Gremium (die Vorsitzende vorweg) hier ständig schwere Pflichtverstösse iSd § 23 BetrVG begeht, indem es nicht auf eine gesetzeskonforme Wahl der SBV hinwirkt >

Auch wenn Bernhard hier manchmal eine Engelsgeduld an den Tag legt - es gibt schon derart krasse Gesetzesverstösse, die sind nur sehr schwer zu verstehen und noch schwerer zu akzeptieren.

--
&Tschüß

Wolfgang


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