Schwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

hackenberger, Sunday, 30.01.2011, 21:57 (vor 5745 Tagen) @ ToTo

Hallo Torsten,

» Natürlich habe ich von der Pflicht zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung
» gehört, aber sowohl dem Gremium, die alle Angst vor der BR-Vorsitzenden (=
» stellvertretende Geschäftsleitung) haben, als auch der Geschäftsleitung
» ist es EGAL (!!!) ob wir hier das Gesetz mit Füßen treten oder nicht.
Das hört sich nun aber ganz anders an, als Deine erste Frage.

» Ich als Einzelperson stoße überall auf taube Ohren!!!
Das kann ich verstehen und nachvollziehen.

» Es interessiert keinen im Haus. Aber auch egal. Da ich ja in der Firma nur
» angegriffen werde, akzeptiere ich auch, wenn man mich hier angreift. Ohne
» Hilfe erreiche ich nichts, aber auch gar nichts. Da nützt es mir auch
» nichts, dass ich mir hier Vorwürfe anhören muss.
Es sind keine Vorwürfe, es sind nur von Koll. Aussagen welche einem gewissen Unverständnis Ausdruck geben. Man muss als BR oder Mandatsträger auch mal bereit sein solches zu akzeptieren. Es gehört zum Geschäft dazu. Ist dann aber nicht böse gemeint. Es soll vielmehr Ansporn geben etwas zu ändern.

» Hätte ich mal bloß nicht gefragt. Werde also weiterhin die "Strauß-Politik
» (Kopf in den Sand)" anwenden.
Nein! Greife es auf und wende Dich an das Integrationsamt und bitte um Unterstützung. Falls es einen GBR gibt, dann gibt es auch ein GSchwbV, dann sind diese hier beide gefordert. Der GBR um dem BR einmal etwas genauer zu erklären und die GSchwbV um hier auf Wahlen hinzuwirken.

» Die anderen schwerbehinderten Mitarbeiter(innen) haben ja bisher auch noch
» nicht nach einer Wahl gefragt, also geht es doch bestimmt auch weiterhin
» ohne.
Das verwundert nicht, denn die AN kennen Gesetze i.d.R. nicht. Aber Du bist als BR nun gefordert. Es gehört zu Deinen Pflichten. Das Wegschauen nun kann auch bei Dir als grobe Pflichtverletzung mit all den dann möglichen Folgen ausgelegt werden.

Ihr und auch Du als BR seid es den Koll. schuldig hier zu handeln. Also nun nicht weiter wegschauen sondern handeln. Rat und Unterstützung erhältst Du ja auch hier. Dieses auch, wenn man und auch ich sich hier dann manchmal klar ausdrückt. ;-)

Klartext reden sollte man als Mandatsträger können und auch hinnehmen können. Dieses hat übrigens auch das BAG vor Jahren schon einmal in einem Beschluss zum Ausdruck gebracht.

PS:
» Angst vor der BR-Vorsitzenden (= stellvertretende Geschäftsleitung)
Hier sollte man einmal dringend prüfen ob diese als "stellvertretende Geschäftsleitung" nicht zu den leitenden Ang. gehört, dann dürfte er kein BR-Mandat wahrnehmen. Wäre also mit dieser Feststellung KEIN BR mehr.


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