Schwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

hackenberger, Sunday, 30.01.2011, 22:19 (vor 5744 Tagen) @ ToTo

Hallo Torsten,

» das große Problem ist, dass die BR-Vorsitzende gleichzeitig auch die
» GBR-Vorsitzende ist. Da kann ich keine Hilfe erwarten :-(
Ja, man hat es nicht immer leicht!

» Ich entnehme dann den Postings und auch der SBV-Wahlverordnung, dass es
» keinen rechtmäßigen SBV gibt und somit eine Wahl auch jetzt stattfinden
» kann/muss und man nicht bis zum nächsten Termin (Ot./Nov. 2014) warten
» muss.
Es gibt keine SchwbV, wenn es keine ordnungsgemäße Wahl gab. Ernennung gibt es definitiv nicht!
Da es einen GBR gibt, gibt es auch eine GSchwbV. Damit ist diese bei euch Kraft Gesetz § 97 Abs. 6 Satz 1 SGB IX "die in einem Betrieb oder einer Dienststelle tätig sind, für die eine Schwerbehindertenvertretung nicht gewählt ist;" im Mandat und zwar mit ALLEN RECHTEN UND ALLEN PFLICHTEN. Sie ist also die SchwbV welche hier zu gem. § 95 Abs. 2 SGB IX beteiligen ist. Sie ist zu BR-Sitzungen einzuladen und hat das uneingeschränkte Teilnahmerecht.

Zu ihrer (GSchwbV) vorrangigen Pflicht gehört es in Betrieben ohne SchwbV welche aber die Wahlvorrausetzungen erfüllen auf Wahl hinzuwirken. Also diese einzuleiten. Denn nur diese darf es dann hier. Wird diese aber nicht tätig was sie müsste, sollte man sich ans IA wenden, dann veranlasst diese eine Wahl.

Also, nicht warten bis zum Beginn der nächsten Wahlperiode! Die GSchwbV an ihre gesetzliche Pflicht erinnern. Reagiert diese nicht umgehend, dann das IA bitte aktiv zu werden.


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