Berechnung der Beschäftigungsquote (Allgemeines)

SBV_AZHV, München - Bayern, Thursday, 24.02.2011, 11:11 (vor 5720 Tagen)

Liebe Mitstreiter,

Meine Frage ist vorab mathematischer und nachrangig rechtlicher Natur zur Berechnung der Beschäftigungsquote nach §71 SGB IX.

Nun versuche ich die Situation möglichst konkret zu beschreiben.

Unserer Unternehmen mit Sitz München meldet jährlich zum 31.3 die Berechnung der Ausgleichsabgabe für alle Einzelgesellschaften an die örtliche Arbeitagentur in München.

Die Beschäftigungszahlen und mit Schwerbehinderten besetzten Arbeitsplätze (inkl. Werkstattrechungen) werden jeweils der Einzelgesellschaft aus allen dazugehörigen Betrieben bundesweit zusammengefasst.

A) xx AG = 5,46%
B) xy AG = 3,46%
C) yy AG = 1,90%
D) yx AG = 5,43%

Soweit so gut.

Ich als SBV eines örtlichen Gemeischaftsbetriebes in dem alle obengenannten Gesellschaften zusammengefasst sind, möchte gerne die Pflichtquote für meinen Gemeinschaftsbetrieb ermittelt.
Hintergrund ist das der AG mit einer positiven Auslegung der genannten Quoten argumentiert.

Meine Berechnung weicht von der es AG deutlich ab:
Beschäftigungsquote im Gemeinschaftsbetrieb:
Beschäftige aus den örtlichen Betreiben A, B, C, D 3743 MA
Schwerbehinderte / Gleichgestellten 129 MA
Anteil Quote im Gemeinschaftsbetrieb 3,45 %
Pflichtarbeitsplätze 5%: 187
Noch zu besetzten Stellen: 58
Fiktive Ausgleichsgabe ( 58*105 EUR * 12) = 73080 EUR

Nun die Fragen:
1. Ist meine Argumentationskette überhaupt statthaft ist>
2. Liegt ggf. eine Ordnungswidrigkeit nach § 156 Bußgeldvorschriften vorliegt>

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 71 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 79 Nr. 1, oder § 71 Abs. 1 Satz 3 schwerbehinderte Menschen nicht beschäftigt.

Meine Ziel ist es mit wirtschaftlichen Argumenten die örtliche Personalabteilung zu eine erhöhten Engagement zur Förderung von schwerbehinderten Beschäftigten zu überzeugen.

Wie stellt Ihr Euch dieser Situation>


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