Berechnung der Beschäftigungsquote (Allgemeines)
Hallo Bernhard,
» es ist nicht die Aufgabe der SchwbV hier diese Meldungen auf Richtigkeit
» zu prüfen. Dass ist die Aufgabe der zuständigen Agentur für Arbeit. Auch
» diese kann dann ggf. via § 156 SGB IX handeln.
dieses kann ich so nicht ganz nachvollziehen.
Der § 95 SGB IX fordert doch gerade das die SBV darüber wacht, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach den §§ 71, 72 und 81 bis 84 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden. Zwar ist der § 74 hier nicht explizit aufgeführt, aber wie kann die SBV prüfen ob der AG seiner Verpflichtung nach § 71 nachkommt, wenn die Berechnung selber nicht durch die SBV überprüfbar sein soll>
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Herzliche Grüße
Heinz SBV