Berechnung der Beschäftigungsquote (Allgemeines)

Heinz SBV, NRW, Tuesday, 01.03.2011, 08:54 (vor 5715 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

» es ist nicht die Aufgabe der SchwbV hier diese Meldungen auf Richtigkeit
» zu prüfen. Dass ist die Aufgabe der zuständigen Agentur für Arbeit. Auch
» diese kann dann ggf. via § 156 SGB IX handeln.

dieses kann ich so nicht ganz nachvollziehen.

Der § 95 SGB IX fordert doch gerade das die SBV darüber wacht, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach den §§ 71, 72 und 81 bis 84 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden. Zwar ist der § 74 hier nicht explizit aufgeführt, aber wie kann die SBV prüfen ob der AG seiner Verpflichtung nach § 71 nachkommt, wenn die Berechnung selber nicht durch die SBV überprüfbar sein soll>

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Herzliche Grüße

Heinz SBV


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