Berechnung der Beschäftigungsquote (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 24.02.2011, 12:27 (vor 5720 Tagen) @ hackenberger

Hallo Markus,

die (nach Monaten aufzuschlüsselnde) Berechnungsmethode wird von der AA auf ihrem Formular zwingend vorgegeben.

Der Betriebsbegriff der BA kann dabei vom Betriebsbegriff des SGB IX abweichen, wenn zB in der Vergangenheit mehrere Betriebsnummern für Betriebsstätten vergeben wurden.
Ob der AG bei mehreren Betriebsnummern weiterhin Einzelmeldungen abgibt oder aber mit der BA eine gemeinsame Berechnung versucht zu vereinbaren, ist dem AG mW grundsätzlich freigestellt.

Bei uns wird zB eine einheitliche Meldung für drei Betriebsnummern abgegeben.

Ansonsten stimme ich Bernhard zu, daß ein Streit um die Berechnungsmethode nur ein zweifelhafter Nebenkriegsschauplatz wäre, wenn der AG in zwei Betrieben die Quote erfüllt und in zweien sowie insgesamt nicht.

Im Übrigen zahlt der AG bei der von Dir angeführten unterschiedlichen Quotenerfüllung sogar mehr als bei einer gesamtbetrieblichen Betrachtung, da für Betrieb B wohl der ehöhte Satz gem. § 77 Abs. 2 Nr. 3 fällig wird.

--
&Tschüß

Wolfgang


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