Berechnung der Beschäftigungsquote (Allgemeines)
Hallo Bernhard,
tut mir leid :lookaround: Bernhard, aber ich muss noch mal nachhaken ohne den Bogen zu überspannen:
der Knittel Kommentar sagt hierzu doch eindeutig:
...Insbesondere hat die Schwerbehindertenvertretung darauf zu achten, dass der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nach § 71 SGB IX erfüllt...
Wie kann ich aber als SBV darauf achten, wenn der AG seine Meldung nicht korrekt, unvollständig, oder überhaupt nicht abgegben hat> Habe ich dann als SBV zu warten, bis eine Beanstandung von der Agentur für Arbeit kommt> Ob dass vom Gesetzgeber so gewollt ist>
» Wenn also eine SchwbV, alle ihre wirklichen Aufgaben vollumfänglich
» wahrnimmt, dürfte sie mehr als ausgelasstet sein.
Da stimme ich Dir vollinhaltlich zu!!!:ok:
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Herzliche Grüße
Heinz SBV