Berechnung der Beschäftigungsquote (Allgemeines)

Heinz SBV, NRW, Tuesday, 01.03.2011, 16:11 (vor 5715 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

tut mir leid :lookaround: Bernhard, aber ich muss noch mal nachhaken ohne den Bogen zu überspannen:
der Knittel Kommentar sagt hierzu doch eindeutig:

...Insbesondere hat die Schwerbehindertenvertretung darauf zu achten, dass der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nach § 71 SGB IX erfüllt...

Wie kann ich aber als SBV darauf achten, wenn der AG seine Meldung nicht korrekt, unvollständig, oder überhaupt nicht abgegben hat> Habe ich dann als SBV zu warten, bis eine Beanstandung von der Agentur für Arbeit kommt> Ob dass vom Gesetzgeber so gewollt ist>:-(

» Wenn also eine SchwbV, alle ihre wirklichen Aufgaben vollumfänglich
» wahrnimmt, dürfte sie mehr als ausgelasstet sein.
Da stimme ich Dir vollinhaltlich zu!!!:ok:

--
Herzliche Grüße

Heinz SBV


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