Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

hackenberger, Tuesday, 07.06.2005, 14:31 (vor 6900 Tagen) @ Theo

Hallo Theo,

ich bin etwas unsicher was Du nun noch für Fragen hast. Die SchwbV und auch der BR sollten nachvollziebare Gründe bringen, welche sich auf das aktuelle/betroffene Arbeitsverhältnis, die Person und die Behinderung beziehen und die sich hieraus ergebene Gefährdung des Beschäftigungsverhältnis.

Ich mache in meinem Betrieb die Stellungnahme sowohl für den AG, den BR und die SchwbV. So habe ich auch stets eine abgestimmte Sache und die anderen sind froh, dass sie keine Arbeit außer einer Unterschrift haben.

Es gibt hier aus den o.a. Gründen keine Pauschalaussage, denn jeder Fall ist in der Regel anders.


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