Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

hackenberger, Tuesday, 07.06.2005, 15:53 (vor 6899 Tagen) @ Theo

Hallo Theo,

so wie Du es schreibst gehe ich davon aus, dass dein Arbeitsplatz behindertengerecht ist. Denn wenn Du mit deiner Behinderung ohne Probleme an deinem Arbeitsplatz arbeiten kannst, kann man davon ausgehen, dass er behindertengerecht ist. Ob möglicher weise noch etas verbessert werden kann, könnte euch z.B. der technische Berater des Intergrationsamtes sagen. Einfach diesen mal ansprechen und einbestellen.

So, Sinn der Gleichstellung ist ja ein gefährdetes Arbeitsverhältnis sicherer zu machen. Die absolute Sicherheit gibt es aber nicht.

Hierzu gehört dann, dass man zum einen die Gefährdung auf Grund der Behinderung beschreibt. Also nur Gefährdung auf Grund der Behinderung!!!

Weiter könnte ein Grund sein, dass eine Gefährdung gegeben ist und man dieser entgegenwirken kann sofern man den Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei Qualifikationsmaßnahmen hat bzw. anderer Rechte aus § 81 (4) SGB IX.

U.U. hilft aber auch ein Gespräch mit dem Integrationsamt und der Agentur für Arbeit. Ggf. sind ja auch diese zur Beratung bereit, einfach mal sehr nett anfragen. Könnte z.B. der BR, so nach dem Motto: wir würden gerne helfen sind aber noch zu unerfahren, könnten Sie bitte!>!>! :-)


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