Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)
» Hallo Theo,
»
» so wie Du es schreibst gehe ich davon aus, dass dein Arbeitsplatz
» behindertengerecht ist. Denn wenn Du mit deiner Behinderung ohne Probleme
» an deinem Arbeitsplatz arbeiten kannst, kann man davon ausgehen, dass er
» behindertengerecht ist.
Dann war mein Gedankengang richtig. Denn ich sagte ihm das dieser Arbeitsplatz für meine Krankheit Behindertengerecht ist , aber eben nicht für Z.B. einen Blinden.
Wahrscheinlich dachten Vorgesetzte und BR bei dem Wort Behindert wohl sogleich an einen Rollstuhlfahrer. ! >
» U.U. hilft aber auch ein Gespräch mit dem Integrationsamt und der Agentur
» für Arbeit. Ggf. sind ja auch diese zur Beratung bereit, einfach mal sehr
» nett anfragen. Könnte z.B. der BR, so nach dem Motto: wir würden gerne
» helfen sind aber noch zu unerfahren, könnten Sie bitte!>!>!
Ein guter Tip ! Danke sehr für die Beantwortung meiner Fragen!
Theo