orthopädischer Stuhl (Leih- bzw. Zeitarbeit)
Hallo,
eine Leih- und Zeitarbeiterin ist schwerbehindert und benötigt einen orthopädischen Stuhl.
Wer kommt für den Rest der Kosten des Stuhles auf, der nicht von der RV gedeckt wird> Der AG wo die MA beschäftigt ist, oder die Leih- und Zeitarbeitsfirma.
Bei uns ist es nämlich so geregelt, dass der AG den Rest immer dazu bezahlt hat.
LG
Diana