orthopädischer Stuhl (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Diana, Erfurt, Wednesday, 17.08.2011, 13:08 (vor 4645 Tagen)

Hallo,

eine Leih- und Zeitarbeiterin ist schwerbehindert und benötigt einen orthopädischen Stuhl.
Wer kommt für den Rest der Kosten des Stuhles auf, der nicht von der RV gedeckt wird> Der AG wo die MA beschäftigt ist, oder die Leih- und Zeitarbeitsfirma.
Bei uns ist es nämlich so geregelt, dass der AG den Rest immer dazu bezahlt hat.

LG

Diana


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