orthopädischer Stuhl (Leih- bzw. Zeitarbeit)

hackenberger, Tuesday, 23.08.2011, 14:02 (vor 4639 Tagen) @ fidu

Hallo,

die DRV tut sich teils schwer, wenn diese in Anspruch genommen wird. Sie leistet auch nur bei Leistungen gem. SGB IX, wenn sonst eine Verrentung drohen würde.

Daher ist bei einem Bürostuhl erst einmal der AG in der Verantwortung und der kann dann ggf. Fremdmittel, also Leistungen zur Teilhabe am Leben, gem. SchwbAV in Anspruch nehmen.

Sollte die DRV wirklich als Leistungsträger zuständig sein, ist es den Betroffenen geraten für Hilfsmittel welche am Arbeitsplatz benötigt werden, ihre Ansprüche gegenüber der DRV an den AG abzutreten. Denn dann spart die DRV Geld, weil sie die Mwst. nicht auszahlen muss was sie etwas in der Leistungsbereitschaft beflügelt und der AG die gesammte Arbeit incl. Antragstellung und Beschaffung leistet.


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