orthopädischer Stuhl (Leih- bzw. Zeitarbeit)
Hallo,
das ist sicher alles richtig.
Ich habe nur Bezug genommen auf den Umstand, dass in dieser Fragestellung die Rentenversicherung offensichtlich Kostenträger für eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist, mehr nicht! (Für diese Leistung ist eine Schwerbehinderung nicht Voraussetzung)
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Grüsse
fidu