orthopädischer Stuhl (Leih- bzw. Zeitarbeit)

hackenberger, Thursday, 18.08.2011, 13:04 (vor 4644 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

für die Arbeitsplatzausstattung ist IMMER der AG zuständig bei dem der Beschäftigte auch arbeitet. Der Verleiher hätte im Betrieb des Entleihers auch gar kein Recht einen Arbeitsplatz auszustatten.

Ausnahme nur, wenn der Schwerbehinderte eine persönliche Arbeitsplatzausstattung hat welche er jeweils auf seinem Arbeitsplatz einsetzt. Dann müsste der Verleiher dieses dem Entleiher mitteilen.

Somit ist nun ja auch dann das Thema "Restkosten/Kosten" wohl geklärt. Das Arbeitsmittel bei welchem der AG Kosten hat, wird ja auch in seinem Betrieb ein Posten bei "Betriebsmitteln".


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