orthopädischer Stuhl (Leih- bzw. Zeitarbeit)

hackenberger, Tuesday, 23.08.2011, 15:05 (vor 4639 Tagen) @ fidu

Hallo,

ich vermute nun einmal, hier ist leider etwas "schief gelaufen" bzw. zwei unterschiedliche Themen auch unterschiedlicher SGBn ungeschickter Weise vermischt wurden.

Wir sind hier ein Forum für SchwbV und Themen rund um das SGB IX. SchwbV sind zuständige für ihre Wähler/ Ihr Klientel, also Schwerbehinderte und Gleichgestellte. Sie sind NICHT zuständig für sonstige Kur und REHA-Fragen der Arbeitnehmer. Denn diese fallen eben nicht unter das SGB IX, also unsere Handlungsgrundlage. Hier sind soweit im Betrieb vorhanden die betrieblichen Sozialberater gefordert.

Wir, SchwbV sind gefordert betreffend Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. SGB IX zu helfen/ unterstützen und zu beraten soweit wir uns hierfür in der Lage sehen. Ansonsten sollten wir vermitteln zu Fachdienststellen wie z.B. dem Integrationsfachdiensten (IFD).

Es kann sein, dass Arbeitnehmer welche Kur-/ REHA-Maßnahmen machen, von dort zur Vermeidung weiterer ggf. in Zukunft notwendiger Kur-/ REHA-Maßnahmen bzw. zum Erhalt der Arbeitskraft, mit der Empfehlung entlassen werden, dass sie besondere Maßnahmen (wie Z.B. auch Massagen und/oder Anwendungen) erhalten/treffen/beachten oder ggf. auch einen besonderen Stuhl am Arbeitsplatz nutzen sollten. Dann ist hierfür der Leistungsträger der Kur-/ REHA-Maßnahme in der Pflicht. Dafür erhalten sie dann i.d.R. auch eine entsprechende Verordnung, oftmals auch gleich vom Kurarzt bzw. der Kur-/ REHA-Anstalt. Das sind dann aber erst einmal alles auch KEINE Themen der SchwbV und nicht des SGB IX.

Anders nur, wenn es sich um Schwerbehinderte/Gleichgestellte handelt, welche dann aber Leistungen gem. SGB IX aus Gründen der Behinderung in Anspruch nehmen wollen.

Daher sollte man stets darauf achten diese sehr unterschiedlichen Themen mit ganz unterschiedlichen Rechtsgrundlagen nicht zu vermischen.

Ich möchte hier auch nicht ausschließen, dass ich hier vielleicht etwas missverstanden habe. Aus Gewohnheit und wegen des Inhaltes des Forums hier und weil ich dann stets die SchwbV/SGB IX-Brille auf habe, mich bei meinen Aussagen ganz auf UNSER Thema, dass SGB IX und SchwbV beziehe. Sprich auf SGB IX / SchwbV umschalte ;-) Also unterstelle es ginge hier um eine Arbeitspaltzausstattung eines Schwerbehinderten. Sorry, wenn ich hier ggf. etwas daneben lag/liege. :flower:


Eine Bitte daher an Fragesteller: Bitte bei Fragen beachten, dass wir hier unseren Bereich/ unser Tätigkeitsfeld haben. Also SGB IX und SchwbV! Solle mal sehr dringender Fragebedarf zu anderen Themen sein, dann zu mindest dieses sehr deutlich klar machen. Aber es gibt viele andere Fachforen zu den vielen anderen auch durchaus sehr wichtigen Themen.


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