orthopädischer Stuhl (Leih- bzw. Zeitarbeit)

fidu, Baden-Württemberg, Tuesday, 23.08.2011, 11:22 (vor 4639 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

rein theoretisch bekommt der Versicherte für den Betrag, den die RV übernimmt auch einen entsprechenden Stuhl (oder Tisch..) Es empfiehlt sich mit dem Händler den Kostenrahmen zu besprechen. Aus meiner Erfahrung ergibt sich dann oft ein günstigerer Preis, so dass keine Aufzahlung notwendig wird.
Ansonsten ist der AG nur verpflichtet die Arbeitsausstattung vorzuhalten, die gesetzl. vorgeschrieben ist und das ist i.d.R. ein "normaler" Bürostuhl ohne z.B. einstellbare Lordosestütze etc..
Die Probleme beginnen z.B. nämlich dann, wenn 2/3 des Stuhls dem Arbeitnehmer gehören und 1/3 dem Arbeitgeber und das Arbeitsverhältnis endet. Ansonsten wandert der Stuhl mit seinem Eigentümer von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz.

Gruß
fidu

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Grüsse
fidu


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