Ablauf der Heilungsbewährungszeit (Antragstellung / Widerspruch)

broesel, München, Wednesday, 14.09.2011, 10:26 (vor 4618 Tagen) @ hackenberger

Guten Morgen Bernhard,
danke für Deine ausführliche Antwort, mit deren Hilfe ich der Betroffenen vielleicht doch noch ein Stück weit helfen kann.

» 1. Ist die Erkrankung welche zu Anerkennung der Behinderung führte, also
» Mammacarzinom, wirklich ausgeheilt>
Nach Auskunft der Betroffenen ja.

» 2. Gibt es ggf. weitere neue oder bei der Antragstellung nicht zur
» Anerkennung gebrachte sonstige Erkrankungen, welche Anerkennungsfähig
» sind>
Soweit ich zum jetzigen Zeitpunkt von ihr weiß nein; allerdings wurde die psychische Auswirkung und deren Folgen (wie von Dir ja auch erwähnt) meiner Meinung nach nicht genügend bzw. gar nicht berücksichtigt.

Ich habe ihr geraten, mit den behandelnden Ärzten bezüglich des GdB noch ausführlich zu sprechen und um wirklich fundierte und gut ausgearbeitete Atteste zu bitten.
» ...seelische und psysiche Auswirkungen mit berücksichtigt werden. Diese
» bestehen aber oftmals auch noch zu dem Zeitpunkt des Ablaufes der
» Heilbewährungszeit. Somit könnten auch diese ggf. einer Abstufung des GdB
» entgegen stehen. Doch dann sollte hier auch eine ärztliche Behandlung
» dieser erfolgen. Denn sonst hat man Probleme dieses glaubhaft
» darzustellen.

Und genau der nachfolgende Absatz ist das, was mir jetzt in der Beratung enorm weiterhilft.
» .. Denn erst 3 Monaten nach Rechtskraft eines Bescheides, ...Bis zu diesem Zeitpunkt hat man also alle Rechte eines Schwerbehinderten § 116 SGB IX.

Also noch mal ganz lieben Dank für die Unterstützung.
Herzliche Grüße
broesel (E.Kr.):ok:


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