Ablauf der Heilungsbewährungszeit (Antragstellung / Widerspruch)

Alexandra, München, Tuesday, 20.09.2011, 19:06 (vor 4612 Tagen) @ broesel

Wir haben in unserem Bereich (öffentl. Dienst/Schulen) die Erfahrung gemacht, dass nach abgelehnten Widersprüchen von Anträgen auf Schwbh-Eigenschaft eine Klage per Sozialgericht oft viel zu lange dauert, wogegen eine Nichteinverständniserklärung auf den Widerspruch a) schneller und b) erfolgreicher waren.

Schreibt man auf einen Widerspruch eine Nichteinverständniserklärung, lädt das Versorgungsamt zur Untersuchung ein. In unseren Fällen waren diese Verfahren positiver, als die der Klagen.

Die meisten Ablehnungen resultieren aus den meist dürftigen Angaben in den Befundberichten. Ärzte - wie auch hier schon gesagt wurde - halten diese Berichte wg. der fehlenden/geringen Vergütung oft knapp und beschränken auf Diagnosen. Damit können die beurteilenden Ämter nichts anfangen. Wichtig ist, dass Auswirkungen der Einschränkungen, Wechselwirkungen, Beeinflussung einer Einschränkung auf die andere klar herausgestellt sind. D. h. der Antragsteller sollte auch immer selbst seine Einschränkungen in alltägl. Arbeits- und Lebenssituationen beschreiben (oder auch bejammern).

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Die Angst ist nicht dein Feind. Sie ist ein Kompass, der dir zeigt, wo du wachsen musst. (Steve Pavlina)


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