Ablauf der Heilungsbewährungszeit (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Wednesday, 14.09.2011, 17:45 (vor 4618 Tagen) @ broesel

Hallo,

betreffend des ausführlichen Befundberichtes folgende Hinweise:

1. Ärzte können nunr dieses aufführen was sich aus ihren Unterlagen/Akten ergibt. Also dem Arzt auch alle Auswirkungen/ Einschränkungen vortragen, damit es in die Akten und später in den Befundbericht kommt.

2. Die Ärzte erhalten von den Versorgungsämter nur eine nicht zu üppige Pauschale. Also dem Arzt erklären, man wäre gerne bereit hier Kosten zu tragen. Es fallen i.d.R. dann Kosten von ca. 20,- - 30,- € an. Dieses ist gut angelegtes Geld und man kann es von der Steuer absetzen.

3. Es macht großen Sinn, einmal entweder das persönliche Gespräch zum Sachbearbeiter des Widerspruchsausschusses des VA zu suchen oder diesen einmal zu einem Vortrag in die Schwerbehindertenversammlung einzuladen. Denn man muss dann leider erkennen, dass viel weniger zu einem positiven Bescheid führt als wir uns oft vorstellen. Sofern diese zu Vorträgen in die Versammlung kommen, was sie eigentlich gerne machen, bringen sie auch immer gute Unterlagen mit welche sie dann der SchwbV überlassen. So hat man für dei Zukunft eine gute Unterlage zum nachlesen.


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