Ablauf der Heilungsbewährungszeit (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Friday, 16.09.2011, 10:32 (vor 4616 Tagen) @ ingo

Hallo,

» ja ein Widerspruch lohnt sich immer, ansonsten hat man oder Frau doch
» schon verloren.
das stimmt!

» Der "Jammerzettel" gleich im Widerspruch oder als Anlage wirkt Wunder,
» kommt es dann noch zu einer positiven Bemerkung wie beschrieben vom Arzt,
» ist der Widerspruch meistens erfolgreich.
hier muss ich leider widersprechen. Denn ich hatte gerade mich mit dem SB des für meinen Wohnort zuständigen Widerspruchsausschusses zu diesem Thema unterhalten. Es ist leider nicht mehr so wie früher und es wird leider noch negativer. Dieses auch, weil es in den zu Grunde liegenden Vorschriften negative Veränderung betreffend der möglichen GdB gab und noch weiter gibt, geben wird. Klar man sollte gut und nachvollziehbar die Einschränkungen aus GRÜNDEN DER BEHINDERUNG an der Teilhabe am Leben darstellen. Aber sie sollten auch medizinisch belegt/ belegbar sein. Also sich aus den Akten des Arztes ergeben.

Daher ja mein Hinweis, sucht das Gespräch mit den hier zuständigen SB des Widerspruchsausschusses und ladet diese einmal zur Schwerbehindertenversammlung ein. Dieses auch, weil nicht alle Dienststellen der Ämter hier gleich entscheiden. Es gibt hier Unterschiede in den grundsätzlichen Auslegungen in den einzelenen Ländern. Denn vieles sind ja Auslegungen und Kannregelungen. Ich bin nun ja nicht mehr "aktiv im betreiblichen Mandat" doch pflege ich die Kontakte zu den verschiedenen Stellen weiter, auch um hier möglichst optimal Antworten geben zu können.

Dieses auch, betreffend der zuständigen Agentur für Arbeit betreffend Gleichstellungsanträgen. Diese interessieren z.B. Probleme/ Einschränkungen im privaten Umfeld gar nicht mehr, war früher auch einmal etwas anders gesehen wurde. Früher hat also auch hier das Thema "Teilhabe am Leben" einen positiveren Stellenwert. Auch hier hatte ich erst kürzlich ein etwas ernüchterndes Gespräch mit den entsprechenden SB/ Stellen.

Das ist aber auch alles nicht unbedingt verwunderlich, denn die allgemeine Lage in der Wirtschaft spielt hier bei diesen Themen immer hinein. Denn geht es allen schlechter, betrifft dieses ja das Thema "Teilhabe am Leben" alle, also auch Nichtbehinderte.

Wenn die zuständigen Stellen/ SB feststellen, dass verstärkt von bestimmten SchwbV Anträge gestellt/untertsützt werden, welche unberechtigt sind, also keine Chance auf positiven Ausgang haben, so ist dieses nicht dienlich bei zukünftigen Anträgen. Denn auch dort arbeiten ja zum Glück Menschen. Wir alle wissen aber ja auch, hat man einmal einen negativen Eindruck, legt man diesen nicht zukünftig einfach bei Seite sondern er spielt in weitere Entscheidungen immer hinein. Auch wenn es nicht sein sollte.


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