Ablauf der Heilungsbewährungszeit (Antragstellung / Widerspruch)

Hotte, Stuttgart, Thursday, 15.09.2011, 12:11 (vor 4617 Tagen) @ broesel

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,:flower:
» nach langer Zeit habe ich auch mal wieder eine Frage, bei der ich momentan
» nicht weiterkomme.
» Einer swb Kollegin soll nach nunmehr 5 Jahren anerkanntem GdB wegen Ablauf
» der Heilbewährungszeit (Mammacarzinom) der GdB von 50 auf 20 herabgesetzt
» werden. Noch ist sie in der Widerspruchsfrist.


Ein kleiner Hinweis:
Im Vorfeld einer geplanten Herabstufung kommt ja der Anhörungsbogen.
Hier kann man schon sehr viel machen, mit persönlicher Situationsschilderung, sowie aktuelle ärztliche Befunde. Ich habe die Erfahrung gemacht, das bei nachvollziehbaren Argumenten und Befunden es nicht zu einer Herabstufung gekommen ist.

Wenn man allerdings auf den Anhörungsbogen nicht reagiert und den Verwaltungsakt "Herabstufung" abwartet, wird es i.d.R. sehr viel schwieriger.

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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