Anbieten eines BEM-Gesprächs (BEM)

heino, NRW, Thursday, 27.10.2011, 09:45 (vor 4593 Tagen)

Liebe Leute,

und wieder wende ich mich an die Forumgemeinde. Ich bin SBV und betreue 13 SB/GL. Wir sind ca. 90 Mitarbeiter.

Ich habe da ein Problem mit der Personalabteilung. Und zwar geht es um die Zeitbestimmung, wann ein(e) Kollege(in) zum BEM-Gespräch eingeladen wird.

Dass eine Einladung nach sechs Wochen mit ununterbrochener oder unterbrochenen AU erfolgen muss und das sich das nicht auf ein Kalenderjahr bezieht, das ist uns klar.

DIE PA ist jedoch der Meinung, dass, wenn mit einem Mitarbeiter ein BEM-Gespräch geführt wurde, erst nach einem Jahr ein weiteres BEM-Gespräch erfolgen kann. Halte ich für absoluten Unsinnn, da es ja auch sein kann, dass die Kollegin bzw. Kollege nach seinem BEM-Gespräch nach kurzer Arbeitsphase wieder eine 6-wöchige Auszeit aufgrund von Krankheit nehmen muss. Vielleicht wegen derselben oder auch wegen einer ganz anderen Krankheit.

Ich bin der Meinung, dass, sobald jemand ein weiteres Mal die sechs Wochen erfüllt, ein BEM-Gespräch angeboten werden muss.

Ich möchte von euch nur eine kurze Bestätigung meiner Ansicht.

Im Vorfeld danke.

Heino


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion