Anbieten eines BEM-Gesprächs (BEM)

heino, NRW, Friday, 25.09.2015, 13:12 (vor 3158 Tagen) @ eichenschild

Hallo Eichenschild,

wenn ich mir die Antwort von Bernhard Hackenberger durchlese, so ist deine Frage doch schon zum Teil beantwortet.

Wenn der Beschäftigte das BEM annimmt und diesbzgl. schon getagt wurde, beginnt der 6 Wochen-Zeitraum erneut. Sozusagen wieder von Null an.

So kann es doch gar nicht passieren, das zwei BEM-Verfahren parallel laufen.

Ich hoffe dir geholfen zu haben.

Mit freundlichem Gruß

Heino


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