Anbieten eines BEM-Gesprächs (BEM)

eichenschild, Hessen, Friday, 25.09.2015, 11:37 (vor 3158 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

zu diesem Thema habe ich auch eine Frage.

Was ist bei folgendem Sachverhalt zu tun?

Wie sollte BEM verfahren werden, wenn ein Beschäftigter in mehreren Auswertungszeiträumen die Voraussetzungen für ein BEM erfüllt?

Beispiel:
Auswertung am 01.11.2015 – Auswertungszeitraum 01.11.14 – 31.10.2015
Der Beschäftigte A ist länger als 30 Tage AU. Es wird ein BEM angeboten, angenommen und das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Auswertung am 01.12.2015 – Auswertungszeitraum 01.12.14 – 30.11.2015
Der Beschäftigte A ist auch wieder in der Auswertung enthalten, da er länger als 30 Tage AU ist bzw. war
.

Sollte dem Beschäftigten A ein weiteres BEM angeboten werden?
Können mehrere BEM-Verfahren gleichzeitig laufen?

Vielen Dank für eine Rückmeldung im Voraus.

Gruß eichenschild


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