Anbieten eines BEM-Gesprächs (BEM)

heino, NRW, Thursday, 27.10.2011, 15:16 (vor 4587 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhand,

nun hab ich die PA freundlichst darauf aufmerksam gemacht, dass sie mit ihrer beschriebenen Vorgehensweise falsch handeln, da wird mir geantwortet, man hätte aneinander vorbei geredet und das ja auch so gemacht würde.

Nur in den Fällen, bei denen ein Kollege oder eine Kollegin das BEM-Gespräch ablehnt, hätte der- oder diejenige erst nach einem Jahr Anspruch auf ein erneutes BEM-Angebot.

Auch diese Äußerung der Arbeitgeberbeauftragten in der PA habe ich als falsch bezeichnet. Jetzt muss die AGB erst noch mal mit der Kollegin Rücksprache halten, die die Fehlzeiten verfolgt. Das finde ich sehr arm.

Auch das kann doch nicht stimmen. Die Einwilligung ist erstens eine freie Entscheidung des Betroffenen. Und auch nach der Ablehnung kann er u. U. wieder seine 6-Wochen-Frist schnell überschreiten. Und dann ist der AG gem. § 84.2 SGB IX verpflichtet ein erneutes BEM anzubieten.

Was kann ich gegen soviel Unwissenheit tun>

Im Voraus danke für den kommenden Ratschlag.

Heino

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heino


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