Zeitliche Arbeitsminderung möglich?? (Freistellung)

hackenberger, Thursday, 08.03.2012, 20:52 (vor 4441 Tagen) @ Trick27

Hallo "Trick27",

also, Mehrarbeit kann entstehen durch Anordnung oder durch Duldung.

Wenn man also freiwillig länger arbeitet kann dieses Mehrarbeit sein. Es kann aber auch sein, dass man "nur" im Bereich der Möglichkeiten von Gleitzeitregelungen ist.

Mehrarbeit, egal ob angeordnet oder geduldet unterliegt der Mitbestimmung des BR/PR und bei Schwerbehinderten dem § 95 Abs. 2 SGB IX.

» Dies erfolgte von mir aus um die Arbeit zu bewältigen.
Dann ist man es "selbst schuld" und kann daher nicht klagen.

» Spielt das beim § 124 eine Rolle>
Dieser § 124 SGB IX gilt bei jeder Art der Mehrarbeit gem. § 124 SGB IX. Die immer noch geltende (alte) BAG-Rechtsprechung geht beim § 124 SGB IX immer noch betreffend Mehrarbeit von der Arbeit > 8 Std. tägl. aus.

Es gibt aber auch Rechtsmeinungen, welche hier beim Begriff Mehrarbeit von der Arbeitszeit ausgeht welche über die arbeitsvertragliche Arbeitszeit hinausgeht. Auf alle Fälle könnte man als Schwerbehinderter diese ablehnen mit dem Verweis auf § 81 Abs. 4 SGB IX, müsste dieses aber dann durch ein ärztliches Artest begründen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion