Zeitliche Arbeitsminderung möglich?? (Freistellung)

Jürgen aus Porta, NRW, Saturday, 10.03.2012, 11:38 (vor 4440 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard :-P

» Es dürfen auf Grund der benötigten Zeit für Mandatswahrnehmung auch keine
» Überstunden anfallen, also es darf nicht die Arbeit einfach nach hinter
» ge-/ verschoben werden.

Überstunden und Mehrarbeitsstunden sind zwei verschiedene Sachen.
Wir haben eine 35 std Woche ,bis zur 40tenStunde sind es Überstunden (Gleitzeitstunden),ab der 40ten Std Mehrarbeit.
Wenn man sich auf §124 berufen soll, können es ja nur Mehrarbeitsstunden sein.


Auch darf auf Grund der Wahrnehmung der
» Mandatsaugaben die anderen Koll. belastet werden, also nicht einfach diese
» Arbeit zusätzlich auf diese verlagert werden. Der AG muss vielmehr dieses
» dann durch mehr/zusätzliches Personalausgleichen.

Auf welcher Rechtsgrundlage kann ich mich berufen>
Habe auch das Problem das mein Vorgesetzter mich immer fragt, must du denn schon wieder weg> wo wir doch ein Persanalproblem haben.In unserer Abteilung wurden zwei Leuten der befristete Vertrag nicht verlängert.

--
Gruß
Jürgen


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